ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: JULI 2008)

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
    von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang
    für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
    (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und
    ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
    Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
    schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
    wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
    dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
    Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
    bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
    haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
    für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
    dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
    gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
    in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
    Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
    des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
    und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
    Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise
    des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
    und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
    gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
    Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
    Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass
    sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
    erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
    Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
    Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
    ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
    in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
    beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
    Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
    Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
    Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
    die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen
    oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
    Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel
    berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine
    Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine
    Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
    bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
    Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
    vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag
    zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5
    und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
    gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht
    ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
    bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
    vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
    Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der
    Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen
    des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht
    mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
    zustehen.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
    vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
    Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
    zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem
    Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV
    Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
    Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
    Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
    so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den
    Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in
    diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises
    für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60%
    für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
    dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
    ist.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
    Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
    seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
    Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
    auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6
    verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer
    vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
    Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
    Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
    Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
    z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht
    werden;
    – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
    der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
    oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
    ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
    zuzurechnen ist;
    – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
    Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
    zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00
    Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
    verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
    bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
    stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
    nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
    oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
    Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
    sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung
    des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung
    zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
    grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf
    einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
    des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
    Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder
    Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
    oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
    Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
    beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
    Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens
    € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere
    und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme
    des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt
    werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
    auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
    Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
    dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
    haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende
    Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
    Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
    Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch
    – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4
    gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
    Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
    ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern
    ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und
    keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche
    Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
    ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
    den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
    dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
    gelten die gesetzlichen Vorschriften.


© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.                                                                        Stand: Juli 2008